Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen noch nicht vermittelt ist, kann von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein erhalten und damit private Vermittler beauftragen.
Die Gutscheine werden in einer Höhe von 2.000 Euro ausgestellt. Bei erfolgreicher Vermittlung zahlt die Agentur für Arbeit den Betrag an den privaten Vermittler in Raten aus oder - wenn die Beschäftigung keine sechs Monate dauert - nur einen Teil davon. (Quelle: Agentur für Arbeit)
Fragen Sie Ihren Betreuer bei der Agentur für Arbeit, ob Sie ggfls. Anspruch auf die Ausstellung eines VGS haben. Ihr Fallmanager im Arbeitsamt wird Sie beraten.
Die Ausstellung des Vermittlungsgutscheins muss vom Arbeit Suchenden beantragt werden. Als Antrag gilt jede persönliche, telefonische sowie schriftliche Willenserklärung per Brief, Fax oder E-Mail. Der Vermittlungsgutschein kann auch von einem bevollmächtigten Dritten beantragt werden. Der Vermittlungsgutschein wird dem Arbeit-Suchenden übersandt.